Baugenehmigung für ein Holzhaus – das müssen Sie wissen
Wie für jedes andere Haus auch, benötigen Sie für die Errichtung eines Holzhauses eine Baugenehmigung. Es gibt zwar fast allen Fällen keine Sicherheitsbedenken gegen ein Holzhaus, aber trotzdem können bürokratische Hindernisse auftreten. Das liegt daran, dass die Bauvorschriften in Deutschland von Bundesland zu Bundesland, von Region zu Region und sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfallen.
So können die Gemeinden zum Beispiel vorschreiben, welche Dachformen, Farbgebungen und – besonders wichtig im Falle eines Holzhauses – welche Materialwahl zulässig ist. Falls Sie ein Holzhaus in einer Siedlung errichten möchten, in der für die Fassadengestaltung roter Klinker maßgeblich ist, müssen Sie in der Regel damit rechnen, dass Ihr Bauantrag abgelehnt wird. Der erste Schritt für eine Baugenehmigung sollte deshalb sein, dass Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob und welcher Bebauungsplan für Ihr Grundstück in Frage kommt.
Die Größe des Bauvorhabens spielt eine gewichtige Rolle
Bei der Größenplanung haben Sie sich ebenfalls nach dem Bebauungsplan zu richten. Liegt ein solcher nicht vor, ist eine Orientierung an der vorhandenen Bebauung in der Nachbarschaft gang und gäbe. Entscheidend für eine Genehmigung sind die Faktoren
- Grundfläche
- Geschossfläche
- Anzahl der Vollgeschosse
- Gesamthöhe
Außerdem ist beachten, dass die geplante Höhe Ihres Holzhauses sich auf den einzuhaltenden Abstand zu Nachbargebäuden auswirkt, damit diese zum Beispiel nicht verschattet werden. Je höher Ihr Haus, desto größer muss die Abstandsfläche ausfallen. Das Mindestmaß beträgt je nach Bundesland zweieinhalb bis drei Meter, die grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück zu liegen haben.
Wie verläuft ein Bauantragsprozess
Der Bauantrag muss von einer Person ausgefertigt und beim zuständigen Bauamt eingereicht werden, die bauvorlageberechtigt ist, zum Beispiel von einem Architekt oder einem Bauingenieur. In der nachfolgenden Checkliste finden Sie eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise:
- Das Antragsformular Ihres zuständigen Bauamtes
- Einen amtlichen und objektbezogenen Lageplan des Katasteramtes
- Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Bauzeichnungen (mit den Grundrissen der Geschosse inklusive nutzbaren Dachraums, Schnitten der Geschoss- und lichten Raumhöhen, Ansichtsplänen etc.)
- Berechnungen von Wohn- und Nutzflächen
- Statikberechnungen und Belege zur Standsicherheit
- Daten und Belege zum Schall- und Wärmeschutz
- Eine ausführliche Baubeschreibung
- Planungsunterlagen mit Angaben zur Nutzung
- Vollmachten und/oder Zustimmungserklärungen der Nachbarn
- Grundstücksfotos
- Zeichnungen/Pläne für die Wasserversorgung und Entwässerung
Wichtig: Wird die erwünschte Baugenehmigung erteilt, enthält sie in der Regel eine Frist, in der mit dem Bau begonnen werden muss. Wenn Sie diese Frist – aus welchen Gründen auch immer – überschreiten, erlischt die Genehmigung wieder.
Kosten und Gebühren für Ihre Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung gibt es nicht umsonst. Genau wie bei den Bauvorschriften entstehen auch hier unterschiedliche Kosten und Gebühren in den jeweiligen Bundesländern und bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden, und zwar in einer Höhe von rund 0,2 bis 0,7 % der Bausumme. Diese fallen leider auch an, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.
Hinzu kommt noch das Honorar für die bauvorlageberechtigte Person. Eine pauschale Angabe dazu können wir hier nicht machen. Am besten klären Sie das in einem direkten Gespräch mit Ihrem Architekten oder Ihrer Projektleitung, die Ihnen die entsprechenden Angaben an Hand der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) liefern können.